Wir haben Klasse ​Alle, von klein bis groß bis ganz groß

Mit uns zu deinem Führerschein

Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir dich für fast alle Klassen ausbilden. Um dir einen exakten Überblick über die Anforderungen und Rechte der einzelnen Klassen zu bieten, haben wir alle Klassen aufeinander aufbauend genau aufgeschlüsselt.

Solltest du noch weitere Informationen zu den einzelnen Klassen benötigen, kannst du uns gerne jederzeit kontaktieren.

Mindestalter: 16 Jahre

Beinhaltet Klasse AM
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Leistungsgewicht nicht mehr als 0,1 KW/kg.

Dreirädrige KFZ bis 15 KW

Mindestalter: 18 Jahre
oder 2-jähriger Besitz A1

​Beinhaltet Klasse AM und A1

Krafträder bis 35 KW. Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 KW/kg. Dürfen nicht von einem Kraftrad mit über 70 KW abgeleitet sein

Mindestalter: 24 Jahre
oder 2-jähriger Besitz A2

Beinhaltet Klasse A1,A2,AM
Krafträder unbeschränkt

sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 KW(21 Jahre)

Mindestalter: 18 Jahre
begleitetem Fahren: 17 Jahre

Beinhaltet Klasse AM,L

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - bis 3500 Kg und nicht mehr als 8 Personen.

Anhänger über 750 Kg sofern zG Zugfahrzeug und zG Anhänger      3500 Kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre
begleitetem Fahren: 17 Jahre

Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger von über 750 Kg und bis zu 3500 Kg.

Mindestalter: 18 Jahre
begleitetem Fahren: 17 Jahre

Zusatzqualifikation zu Klasse B.

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger von  750 Kg. Die zG der Kombination darf 4250 Kg nicht überschreiten.


Mindestalter: 18 Jahre


Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Kraftfahrzeuge mit einer zG von mehr als 3500 kg bis 7500 Kg und nicht mehr als 8 Fahrgastplätze. Anhänger bis 750 Kg zG.


Mindestalter: 18 Jahre

Beinhaltet Klasse BE.
Vorbesitz Klasse C1.
Zugfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 Kg zG.     Zugfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3500 Kg zG.     Fahrzeugkombination max.   12000 Kg zG.

Mindestalter: 21 Jahre

Beinhaltet Klasse C1
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Kraftfahrzeuge über 3500 Kg und nicht mehr als 8 Fahrgastplätze.     Nach oben keine Beschränkung.      Anhänger bis 750 Kg zG.

 ​Mindestalter: 21 Jahre

Beinhaltet Klasse BE, C1E, T
Vorbesitz Klasse C
  Kraftfahrzeuge über 3500 Kg zG.     Nach oben keine Beschränkung. Anhänger über 750 Kg zG.

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz Klasse B
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen und deren Länge max.8 m beträgt. Anhänger bis 750 Kg zG.

Mindestalter: 21 Jahre

Beinhaltet Klasse BE
               Vorbesitz Klasse D1              Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 Kg zG.

Mindestalter: 24 Jahre

​Beinhaltet Klasse D1

     Vorbesitz Klasse B                               Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen.                  Anhänger bis 750 Kg zG.



Mindestalter: 24 Jahre

Beinhaltet Klasse BE, D1E

Vorbesitz Klasse D                               Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 Kg zG.

Mindestalter: 16 Jahre

 Beinhaltet Klasse AM, L
Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h die für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.

         16 Jahre: bbH bis 40 km/h           18 Jahre: bbH bis 60 km/h


Mindestalter: 15 Jahre

Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm.              Leichte vierrädrige Kraftfahrzeug mit max. 2 Sitzplätze.

Mindestalter: 16 Jahre

Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von max. 25 Km/h, die für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Mit Anhängern dürfen sie nur bis 25 km/h gefahren werden.

Mindestalter: 15 Jahre

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit bbH max. 25 km/h und 50 ccm Hubraum. Zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller) mit bbH max. 25 km/h. Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Fahrzeug als zweisitzig eingetragen ist.

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