Führerscheinklassen
Wir bringen dich sicher auf die Straße
Unsere Fahrlehrer sind erfahren und wissen genau, worauf es ankommt. Sie bereiten dich perfekt auf deine Theorie-Prüfung vor und geben dir für die praktische Fahrprüfung Tipps und Kniffe mit auf den Weg. Wir bringen dir alles bei, was du für einen sicheren Alltag auf der Straße brauchst.
Mit uns zu deinem Führerschein
Dank unserer langjährigen Erfahrung können wir dich für fast alle Klassen ausbilden. Um dir einen exakten Überblick über die Anforderungen und Rechte der einzelnen Klassen zu bieten, haben wir alle Klassen aufeinander aufbauend genau aufgeschlüsselt.
Solltest du noch weitere Informationen zu den einzelnen Klassen benötigen, kannst du uns gerne jederzeit kontaktieren.
A1
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet Klasse AM
Leichtkrafträder – Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Leistungsgewicht nicht mehr als 0,1 KW/kg.
Dreirädrige KFZ bis 15 KW
A2
Mindestalter: 18 Jahre oder 2-jähriger Besitz A1
Beinhaltet Klasse AM und A1
Krafträder bis 35 KW. Leistungsgewicht von nicht mehr als 0,2 KW/kg. Dürfen nicht von einem Kraftrad mit über 70 KW abgeleitet sein
A
Mindestalter: 24 Jahre oder 2-jähriger Besitz A2
Beinhaltet Klasse A1, A2, AM
Krafträder unbeschränkt
sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 15 KW(21 Jahre)
B
Mindestalter: 18 Jahre – begleitetem Fahren: 17 Jahre
Beinhaltet Klasse AM, L
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – bis 3500 Kg und nicht mehr als 8 Personen.
Anhänger über 750 Kg sofern zG Zugfahrzeug und zG Anhänger 3500 Kg nicht übersteigen.
BE
Mindestalter: 18 Jahre – begleitetem Fahren: 17 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Kraftfahrzeuge der Klasse B und Anhänger von über 750 Kg und bis zu 3500 Kg.
B96
Mindestalter: 18 Jahre – begleitetem Fahren: 17 Jahre
Zusatzqualifikation zu Klasse B.
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger von 750 Kg. Die zG der Kombination darf 4250 Kg nicht überschreiten.
C1
Mindestalter: 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Kraftfahrzeuge mit einer zG von mehr als 3500 kg bis 7500 Kg und nicht mehr als 8 Fahrgastplätze. Anhänger bis 750 Kg zG.
C1E
Mindestalter: 18 Jahre
Beinhaltet Klasse BE.
Vorbesitz Klasse C1.
Zugfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 Kg zG. Zugfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger über 3500 Kg zG. Fahrzeugkombination max. 12000 Kg zG.
C
Mindestalter: 21 Jahre
Beinhaltet Klasse C1
Vorbesitz Klasse B erforderlich.
Kraftfahrzeuge über 3500 Kg und nicht mehr als 8 Fahrgastplätze. Nach oben keine Beschränkung. Anhänger bis 750 Kg zG.
CE
Mindestalter: 21 Jahre
Beinhaltet Klasse BE, C1E, T
Vorbesitz Klasse C
Kraftfahrzeuge über 3500 Kg zG. Nach oben keine Beschränkung. Anhänger über 750 Kg zG.
D1
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz Klasse B
Kraftfahrzeuge zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen und deren Länge max.8 m beträgt. Anhänger bis 750 Kg zG.
D1E
Mindestalter: 21 Jahre
Beinhaltet Klasse BE
Vorbesitz Klasse D1 Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 Kg zG.
D
Mindestalter: 24 Jahre
Beinhaltet Klasse D1
Vorbesitz Klasse B Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen. Anhänger bis 750 Kg zG.
DE
Mindestalter: 24 Jahre
Beinhaltet Klasse BE, D1E
Vorbesitz Klasse D Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 Kg zG.
T
Mindestalter: 16 Jahre
Beinhaltet Klasse AM, L
Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h die für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
16 Jahre: bbH bis 40 km/h 18 Jahre: bbH bis 60 km/h
AM
Mindestalter: 15 Jahre
Zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bbH von 45 km/h und einem Hubraum von max. 50 ccm. Leichte vierrädrige Kraftfahrzeug mit max. 2 Sitzplätze.
L
Mindestalter: 16 Jahre
Zugmaschinen mit einer bbH von max. 40 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer bbH von max. 25 Km/h, die für Land- oder Forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Mit Anhängern dürfen sie nur bis 25 km/h gefahren werden.
Mofa
Mindestalter: 15 Jahre
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor mit bbH max. 25 km/h und 50 ccm Hubraum. Zweirädrige Kraftfahrzeuge (Roller) mit bbH max. 25 km/h. Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Fahrzeug als zweisitzig eingetragen ist.